Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für Aufträge in den Bereichen Mediation und Coaching legen wir ein Stundenhonorar fest. Bei ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen berechnen wir in der Regel Tagessätze.
Für Ihr individuelles Anliegen erörtern wir mit Ihnen gern den zeitlichen und finanziellen Rahmen. Sprechen Sie uns an!