Hinter einer rechtlichen Fragestellung kann bei den Beteiligten eine vielschichtige Problematik liegen, welche jedoch für die rechtliche Beurteilung zumeist ohne Bedeutung ist.
Diese Interessen und Beweggründe finden in einer rein rechtlichen Auseinandersetzung und insbesondere in gerichtlichen Entscheidungen oftmals keine Berücksichtigung.
Viele Rechtsnormen sind jedoch nicht absolut, sondern stellen eine Regelung für den Fall dar, dass die Beteiligten untereinander keine Einigung erzielen können.
In einer Mediation haben die Beteiligten im Rahmen der gesetzlich erlaubten Vertragsfreiheit die Möglichkeit, auch über rechtliche Lebenssachverhalte die Verantwortung für eine selbstbestimmte Regelung zu übernehmen.
Soweit rechtliche Aspekte für die Beteiligten in der Mediation eine Rolle spielen, können und sollten die Beteiligten neben der Mediation eine gesonderte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In der Mediation haben die MediatorInnen die Aufgabe neutral und allparteilich zu agieren. Aus diesem Grund wird eine rechtliche Beratung der Beteiligten nicht von den beauftragten MediatorInnen übernommen.
Eine Mediation ist zu jeder Zeit, auch während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens möglich. Die Mediation kann parallel zu dem gerichtlichen Verfahren durchgeführt werden oder die Beteiligten vereinbaren übereinstimmend das gerichtliche Verfahren für die Dauer der Mediation nicht weiter zu betreiben, so dass den Beteiligten hierdurch keinerlei rechtliche Nachteile entstehen.